Auf den folgenden Seiten finden Sie hilfreiche Informationen zum Kinderschutz im Gesundheitswesen.
Zur Verbesserung der Dokumentation bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung wurde innerhalb der Projektgruppe ein Dokumentationsbogen für die Akutvorstellung entwickelt.
Diesen finden Sie hier zum Download.
Gemeinsam mit unserem Projektpartner, dem Jugendamt der Stadt Dresden, wurde ein Verfahren entwickelt, das die Möglichkeit der Meldung von Verdachtsfällen vereinfachen soll. Dazu kann folgendes Meldefax verwendet werden.
Für Beratungen bei Verdachtsmomenten einer möglichen Kindeswohlgefährdung stellt das Jugendamt der Stadt Dresden sogenannte insoweit erfahrene Fachkräfte zur Verfügung, die zur Risikoeinschätzung hinzugezogen werden können. Hier handelt es sich um Mitarbeiter des Jugendamtes bzw. aus freien Trägern der Jugendhilfe, die in ihrem Arbeitsfeld bereits vielfältige Erfahrungen mit dem Thema gesammelt haben und für externe Beratungen zur Verfügung stehen. Die Kosten für diese Beratung übernimmt die Stadt Dresden. Dazu bringen die Fachkräfte zur Beratung ein entsprechendes Abrechungsformular mit, welches die beratene Einrichtung/ Institution ausfüllen und an das Jugendamt senden muss.
Eine Liste mit insoweit erfahrenen Fachkräften finden Sie hier.
Im Sächsischen Kinderschutzgesetz (§5) und im ab 1.1.2012 rechtskräftigen Bundeskinderschutzgesetz ist die Möglichkeit der Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft für Ärzte ausdrücklich festgehalten. Zur Wahrung des Datenschutzes und der Schweigepflicht genügt die Pseudonymisierung des Falls.
Home

