Der Begriff des Kindeswohls ist rechtlich nicht eindeutig eingrenzbar und stets kontextabhängigen Diskussionen unterworfen. Nach wie vor gibt es keinen eindeutigen Konsens darüber, was als „angemessen“ und „geeignet“ für die Entwicklung eines Kindes angesehen wird.
Auch der Begriff der „Kindeswohlgefährdung“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Dennoch sind sich Fachkräfte im Bereich der Gesundheitsversorgung und der Sozialen Dienste über grundsätzliche Indikatoren und Ausprägungen einig, die zu einer Gefährdung des Kindeswohls führen.
Körperliche Kindesmisshandlung
Unter körperlicher Kindesmisshandlung wird die physische Gewalteinwirkung seitens der Eltern oder anderer Erwachsener auf ein Kind verstanden. Dabei hat es keine Relevanz, ob diese Handlungen im Affekt oder als bewusstes Mittel zur Erziehung Anwendung finden. Entscheidend für eine Beurteilung und entsprechende Dinglichkeit von einzuleitenden Maßnahmen ist die Verletzung des Kindes an sich.
Körperliche Misshandlung
Unter körperlicher Kindesmisshandlung wird die physische Gewalteinwirkung seitens der Eltern oder anderer Erwachsener auf ein Kind verstanden. Dabei hat es keine Relevanz, ob diese Handlungen im Affekt oder als bewusstes Mittel zur Erziehung Anwendung finden. Entscheidend für eine Beurteilung und entsprechende Dinglichkeit von einzuleitenden Maßnahmen ist die Verletzung des Kindes an sich.
Seelische Kindesmisshandlung
Die seelische Kindesmisshandlung umfasst alle Äußerungen und Handlungen durch Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, die die Würde und seelische Unversehrtheit eines Kindes herabsetzen oder schädigen. Oftmals geht eine seelische Misshandlung einher mit dem Ausüben körperliche Gewalt. Doch auch ohne das Ausüben von körperliche Gewalt, können Kinder durch emotionale Ablehnung, Einschüchtern oder Beleidigungen in der Entwicklung eines gesunden Selbstwertes nachhaltig beeinträchtig werden.
Vernachlässigung
Vernachlässigung ist die andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns von Eltern oder Sorgeberechtigten. Damit einher geht die Unterversorgung von physischen und psychischen Bedürfnissen eines Kindes. Kinder werden beispielsweise nicht ordentlich ernährt, der Witterung unangemessen gekleidet oder nicht zum Arzt gebracht, wenn sie krank sind.
Sexueller Missbrauch
Sexueller Missbrauch umfasst sexuelle Handlungen an bzw. vor Kindern. Das Herstellen, Vorführen und Vertreiben pornografischer Materialien ist ebenfalls sexueller Missbrauch.
Besonders die Machtüberlegenheit stellt bei dieser Form der Gewaltausübung eine für Kinder besonders bedrohliche und ausweglose Situation dar, die neben der körperlichen Schädigung in hohem Maße mit schwer wiegenden psychischen Beeinträchtigungen für das weitere Leben des Kindes einher geht.
Indirekte Gewalt
Unter indirekter Gewalt wird das Miterleben von Gewalt zwischen Erwachsenen verstanden, ohne dass das Kind direkt körperlich angegriffen wird. Damit sind Kinder immer auch von häuslicher Gewalt (die als Gewalt zwischen Erwachsenen definiert wird) mitbetroffen. Das traumatisierende Erleben elterlicher Partnerschaftsgewalt hat auch seelische Folgen für die Kinder. Misshandlungen enger Bezugspersonen führen bei Kindern zu existenziellen Ängsten. Mitunter werden Kinder auch missbräuchlich von einem Elternteil instrumentalisiert zu einer aktiven Parteinahme und Mitwirkung in der elterlichen Konfliktsituation. Familiäre und häusliche Gewalt sind hinsichtlich der Folgen auf Kinder deshalb eng miteinander verwoben.
Außerdem haben wissenschaftliche Untersuchungen ergeben, dass es in 30 – 60 % der Fälle von Partnerschaftsgewalt auch zu unmittelbar auf die Kinder gerichteter Gewaltanwendung kommt.
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